Dem Mieter kündigen
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Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
Wir beantworten Ihnen u.a. folgende Fragen:
Wann ist eine ordentliche Kündigung ausnahmsweise auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses zulässig?Welche Pflichtverletzungen des Mieters rechtfertigen die ordentliche Kündigung durch den Vermieter?Welche Kündigungsgründe stellen ein berechtigtes Interesse dar?Wann kommt eine Eigenbedarfskündigung in Betracht?Wann kann ich den Mietvertrag kündigen, weil ich an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks oder der Wohnung gehindert bin?Wann ist eine ordentliche Kündigung selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht zulässig ist?Welche Kündigungsfrist muss ich bei der ordentlichen Kündigung einhalten?In welchen Fällen kann ich als Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen?Wann darf ich als Vermieter dem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen?Wann darf ich als Vermieter das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters außerordentlich kündigen?Welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen muss die ordentliche oder außerordentliche Kündigung entsprechen?Wie muss ein korrektes Kündigungsschreiben aussehen?