Am 13. Juni 1886 ertrank der bayerische König Ludwig II. zusammen mit dem Psychiater Bernhard von Gudden im Starnberger See. Der Münchner Professor hatte dem König wenige Tage zuvor „unheilbare Geistesschwäche und Paranoia“ attestiert, woraufhin dieser entmündigt, überwältigt und in Schloß Berg unter psychiatrische Aufsicht gestellt worden war. Gut 120 Jahre später kann der renommierte Psychiater Heinz Häfner nach Sichtung bislang unbekannter Quellen zeigen: Auch nach den damals geltenden Kriterien war der König keineswegs geisteskrank.