Im Februar 2008 hat der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) den Ländern empfohlen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" einzuführen. Diese ergänzt die bisherige FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" um einen neuen Abschnitt "Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz". Im Gegensatz zur reinen Textausgabe erläutert das Rote Heft die FwDV 3 praxisnah und gibt so einen raschen Überblick über das einsatztaktische Vorgehen.