Unter dem Begriff Urfaust versteht man Goethes ersten Entwurf für sein Literaturwerk Faust. Er entstand in den Jahren zwischen 1772 und 1775, parallel mit Die Leiden des jungen Werthers in Frankfurt am Main. Goethes Arbeitsprozess am Urfaust ist nicht mehr zu rekonstruieren. Auslöser für die Entwicklung des Urfausts war die Verurteilung und Hinrichtung der Kindesmörderin Susanna Margaretha Brandt. Vermutlich verfolgte Goethe den gesamten Prozess, da nach seinem Tod in seinem Haus Abschriften von Prozessakten gefunden wurden. Es existiert nur eine einzige Abschrift des Urfaust vom Hoffräulein Luise von Göchhausen. Er enthält in der heute noch erhaltenen Version einige der Szenen, die dann später im Faust I und II von Goethe eingearbeitet wurden. Im Urfaust sind viele Passagen noch in Prosa verfasst, wobei im Faust I nur noch die Szene „Trüber Tag. Feld“ nicht in Versform geschrieben ist.