Die Erbin von Montfort
Fürstenkrone 106 – Adelsroman
Buchbeschreibung
In der völlig neuen Romanreihe "Fürstenkrone" kommt wirklich jeder auf seine Kosten, sowohl die Leserin der Adelsgeschichten als auch jene, die eigentlich die herzerwärmenden Mami-Storys bevorzugt.
Romane aus dem Hochadel, die die Herzen der Leserinnen höherschlagen lassen. Wer möchte nicht wissen, welche geheimen Wünsche die Adelswelt bewegen? Die Leserschaft ist fasziniert und genießt "diese" Wirklichkeit.
"Fürstenkrone" ist vom heutigen Romanmarkt nicht mehr wegzudenken.
Der Prozess, der an diesem trüben Februarmorgen auf der Tagesordnung steht, wird nur vor dem Schöffengericht verhandelt und ist von seinem strafrechtlichen Inhalt her ohne jede Sensation.
Und doch drängen sich im Saal des Amtsgerichtsgebäudes im Pariser Vorort Neuilly die Menschen: Presseleute und Fotografen, Leute, die den Prozess berufshalber verfolgen, aber auch eine Menge Schaulustiger, die mit Mühe Einlass gefunden haben.
Unzählige Augen richten sich auf die junge Frau, die vor dem Richter steht. Blondes schulterlanges Haar umgibt ein blasses Gesicht mit großen blauen Augen, und das schlichte dunkle Kleid unterstreicht noch die zarte Mädchenhaftigkeit ihrer Gestalt. Nichts in ihrem Aussehen gemahnt mehr daran, dass diese Frau noch vor kurzer Zeit der umschwärmte und viel beneidete Mittelpunkt der Gesellschaft gewesen war, ein Mitglied des sagenumwobenen Jet-Set und Angehörige eines uralten französischen Adelshauses: Bettina Marquise de Brinville.
Der Richter blättert in der vor ihm liegenden Akte.
»Sie haben gehört, was die Anklage Ihnen vorwirft, Madame.«
Und als die junge Frau schweigt, fährt er mit geschäftsmäßig kühler Stimme fort: »Sie haben am fünfzehnten Dezember vergangenen Jahres den Lieferwagen des Wäschereidienstes ›Tipp-Top‹ gestohlen …«
Bettinas vornüber geneigte Schultern straffen sich. Zwischen ihren zart geschwungenen dunklen Brauen bildet sich eine steile Kerbe.
»Ich habe das Auto nicht gestohlen«, unterbricht sie den Richter erregt. »Ich habe es mir höchstwahrscheinlich ausgeliehen, weil ich keine andere Möglichkeit hatte. Behalten wollte ich es bestimmt nicht.«
»Auch Gebrauchsdiebstahl ist Diebstahl«, versetzt der Amtsgerichtsrat kalt. »Außerdem haben Sie in Tateinheit mit diesem Diebstahl einen Unfall verschuldet, bei dem ein Mensch verletzt wurde und erheblicher Sachschaden entstand.«
Bettina senkt den Blick.
»Das