Fallbesprechungen sind ein bewährtes Instrument zur Klärung unklarer Situationen. Unter den verschiedenen Varianten hat sich vor allem ethische Fallbesprechung etabliert. Fallbesprechung ist im Rahmen des §132g SGB V ausdrücklich vorgesehen. Aber nicht nur dafür legt dieser Band ein neues Konzept vor. Das im Hospiz- und Palliativbereich und in Altenpflege-Einrichtungen praxiserprobte Konzept leitet Versorger und Begleiter an, sich regelgeleitet und interprofessionell auf einen gemeinsamen Handlungsansatz zu einigen, der die Interessen des Betroffenen herausstellt, aber auch Mitarbeitenden Entlastung bietet, Prioritätensetzung fördert und Aktionismus verhindert.