Sokrates, etwa im Jahre 469 vor Christus geboren, wurde um Jahre 399 der Prozess gemacht. Er wurde wegen „Asebie“, also Unfrömmigkeit, der Prozess gemacht und für schuldig erklärt. Unmittelbar an den Schuldspruch schloss sich eine zweite Verhandlung über das Strafmaß an. Die Ankläger hatten die Todesstrafe gefordert. Dem Angeklagten stand nach dem Gesetz das Recht zu, eine andere Strafe zu fordern, gleichzeitig aber seine Schuld anzuerkennen. Sokrates, von seiner Unschuld überzeugt, widerstrebte es jedoch überhaupt eine Strafe für sich zu fordern, was er in seiner Verteidigungsrede zum Ausdruck brachte. Die Abstimmung erbrachte daraufhin eine noch größere Mehrheit als vorher für den Antrag der Ankläger: Tod durch den Giftbecher.