Die Eigentümerversammlung
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Wer eine
Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der
Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem
Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen
Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.
In der Eigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer Gelegenheit, seine Interessen in der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrzunehmen und im Rahmen seines Rede-, Antrags- und Stimmrechts zum Ausdruck zu bringen. Dabei geht es um
bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, die
Jahresabrechnung, Sonderumlagen, Gebrauchsregelungen für das gemeinschaftliche Eigentum, Vorschüsse und Nachschüsse zur
Kostentragung, die Bestellung und Abberufung des Verwalters und vieles mehr.
Durch die am 1.Dezember 2020 in Kraft getretene
Reform des Wohnungseigentumsrechts sind Eigentümerversammlungen deutlich aufgewertet worden. Das betrifft insbesondere die Erweiterung der Kompetenzen im Bereich baulicher Veränderungen und von Kostenregelungen. Zudem gelten seither eine Reihe von Änderungen, die die Einberufung und den Ablauf von Eigentümerversammlungen betreffen.
Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret!«:
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?Kann eine Eigentümerversammlung auch
ohne Verwalter durchgeführt werden?Wer muss zu einer Eigentümerversammlung eingeladen werden?Wann ist eine Eigentümerversammlung
beschlussfähig?Wer besitzt in der Eigentümerversammlung
Stimmrecht?Welche
Mehrheit ist für Beschlüsse der Eigentümerversammlung notwendig?Können
Beschlüsse auch außerhalb der Eigentümerversammlung gefasst werden?Können Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten werden?Gibt es ein Recht auf
Einsichtnahme in die Protokolle der Eigentümerversammlung?Wie lange müssen die Protokolle der Eigentümerversammlung
aufbewahrt werden?Dieser Ratgeber ist ein
»Must have« für alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder kaufen wollen.