Ärger mit Handwerkern
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Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein
Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit
Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen
Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für
Ärger, Probleme und Streitigkeiten.
In diesem »kurz&konkret!« erfahren Sie nicht, wie Sie Ihre Waschmaschine oder Wasserhahn reparieren. Sie erfahren aber unter anderem, welche
Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Handwerker »pfuscht«, mit der Reparatur oder Arbeit in Verzug gerät oder er seinen Kostenvoranschlag überschreitet, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt werden oder was Sie beachten müssen, wenn Sie einen
Handwerkernotdienst beauftragen. Es geht also um
rechtliche Fragen, die sich im Rahmen der Beauftragung eines Handwerkers ergeben.
Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret!«:
Wie kann ich Ärger oder Streit mit dem Handwerker bereits bei der Auftragserteilung vermeiden?Ist ein Kostenvoranschlag des Handwerkers verbindlich?Auf was muss ich achten, wenn ich einen Handwerkernotdienst beauftragen will?Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker seine Leistungen nicht rechtzeitig erbringt?Warum muss ich bei der Abnahme der Handwerkerleistung besonders vorsichtig sein?Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker gepfuscht hat?Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn die Leistung des Handwerkers mangelhaft ist?Hilft mir bei einem Streit mit dem Handwerker eine Rechtsschutzversicherung?Kann ich dem Handwerker den erteilten Auftrag wieder entziehen? Wo kann ich mich über einen schlechten Handwerker beschweren?