Eine vorsätzliche Körperverletzung in einem Elektrogerätwerk, die Rehabilitation eines Mannes im Strafvollzugskommando, die Fahndung nach einer vorbestraften Trickbetrügerin, eine Reihe von Wirtschaftsverbrechen, ein Fall von jahrelanger Verwahrlosung, nicht erfüllte Unterhaltspflichten, Kindesmisshandlung und leichtfertiges Verhalten bei einer Renovierung stehen im Mittelpunkt der ersten acht Episoden der Reihe „Tatbestand“.
Die 40-teilige DDR-Serie „Tatbestand“ basierte wie das beliebte und populäre Fernsehpendant „Der Staatsanwalt hat das Wort“ auf Gerichtsakten und schilderte interessante Fälle, die abschließend von einem Staatsanwalt kommentiert und erläutert wurden. Die Reihe erfreute sich großen Zuspruchs seitens des Radiopublikums und wurde immer gegen 20 Uhr ausgestrahlt. Einige Folgen wurden auch preisgekrönt.