Der Verbrecher aus verlorener Ehre
Eine wahre Geschichte
Description of the book
Der Verbrecher aus verlorener Ehre – eine wahre Geschichte ist ein Kriminalbericht Friedrich Schillers, der 1786 zunächst unter dem Titel „Verbrecher aus Infamie“ veröffentlicht wurde.
Christian Wolf, auch ‚der Sonnenwirt‘ genannt, ist der Sohn einer verwitweten Gastwirtin. Er wird aus Geldnot Wilddieb, um seine Geliebte Johanne mit Geschenken zu beeindrucken, da er aufgrund seines unattraktiven Äußeren wenig anziehend wirkt: er ist hager und klein, hat eine breite, platte Nase und einen schiefen Mund. Sein Nebenbuhler Robert, ein Jägerbursche, ertappt ihn bei der Wilderei und erstattet Anzeige. Wolf kann sich von seiner Strafe freikaufen, begeht jedoch weiterhin Wilddiebstahl, da die Zahlung der Geldstrafe seine gesamten Ersparnisse aufgebraucht hat. Robert zeigt ihn erneut an. Infolgedessen kommt Christian ein Jahr ins Zuchthaus. Schon nach seiner zweiten Strafe erlangt er Einsicht und sucht nach einer Anstellung, wird jedoch bei Handwerkern und Bauern abgewiesen. Selbst die Arbeit als Schweinehirt, der niedrigste Berufsstand, wird ihm verwehrt. So wird er zum dritten Mal rückfällig. Nun wird Christian zu drei Jahren Strafarbeit auf einer Festung verurteilt, wo ihn die harten Lebensumstände und der schlechte persönliche Einfluss der anderen Gefangenen Hass auf alle Menschen und Rachegefühle entwickeln lassen. Nach der dritten Strafe erkennt er seine Lage und beschließt, seine Verbrechen fortan aus Vorsatz und Vergnügen und nicht mehr aus Not heraus zu tun. Eines Tages, als er gerade einen Hirsch schießen will, entdeckt er seinen Rivalen Robert, der ebenfalls das Tier anvisiert. Christian ist vor Schreck erst wie benommen und wägt dann in einem Moment zwischen Devianz und Normalität ab, ob er Robert töten oder die Flucht ergreifen soll. Letztlich überwiegen seine Rachegelüste und er schießt Robert hinterrücks nieder. Unmittelbar danach bricht er zunächst in irres Gelächter aus, doch bald ergreift ihn die Reue und er wünscht sich, die Tat ungeschehen machen zu können, da er die Schwere seines Vergehens zu spät begriffen hat.